Berechnung der Kurtaxe und der Förderabgabe in der Gemeinde Maribor
Gemäß der Verordnung über die Festsetzung der Kurtaxenhöhe in der Gemeinde Maribor beträgt die Kurtaxe 2,00 EUR. Am 1. Januar 2019 traten die Bestimmungen des Tourismusförderungsgesetzes in Kraft, die neben der Kurtaxe auch die Berechnung einer Förderabgabe in Höhe von 0,50 Euro einführen.
Gesamthöhe der Kurtaxe und der Förderabgabe in der Gemeinde Maribor
TOTAL | Kurtaxe | Förderabgabe | |
---|---|---|---|
Kurtaxe + Förderabgabe |
3,13 EUR | 2,50 EUR | 0,63 EUR |
Kurtaxe + Förderabgabe (50% - Freistellung) |
1,56 EUR | 1,25 EUR | 0,31 EUR |
Befreiung von der Kurtaxe
Folgende sind von Kurtaxenzahlungen befreit:
- Kinder bis 7 Jahre;
- Personen mit ärztlicher Überweisung in Naturheilbädern;
- Personen nach der Vorlage einer Fotokopie der Entscheidung der zuständigen Behörde, aus der hervorgeht, dass der Versicherte (im Folgenden: der Versicherte) eine Behinderung oder Körperbehinderung hat oder Fotokopien der Bescheinigung bzw. des Gutachtens der zuständigen Kommission für Behinderung oder Körperbeeinträchtigung bzw. auf der Grundlage von Mitgliedsausweisen der Behindertenorganisationen;
- Kinder und Jugendliche auf der Grundlage einer Fotokopie der Entscheidung über die Einstufung und Orientierung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen;
- Schüler, Studenten und deren Leiter oder Mentoren, Teilnehmer an Bildungsprogrammen, die von Vereinen und anderen Bildungseinrichtungen sowie religiösen und anderen Gemeinschaften im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit auf gemeinnütziger Basis organisiert werden;
- Schüler und Studenten in Schülerheimen bzw. Studentenwohnheimen;
- Personen, die vorübergehend ununterbrochen länger als 30 Tage in einem Gastronomiebetrieb arbeiten und wohnen;
- Ausländer, die nach internationalen Vorschriften und Abkommen von der Kurtaxe befreit sind;
- Mitglieder des Slowenischen Bergsteigerverbandes in Berghütten auf der Grundlage eines gültigen Mitgliedsausweises.
Die Kurtaxe in Höhe von 50 % wird von folgenden Gruppen bezahlt:
- Personen von 7 bis 18 Jahren;
- Touristen, Mitglieder internationaler Jugendorganisationen, die in Jugendherbergen des internationalen IYHF-Jugendherbergsnetzwerks übernachten;
- Touristen auf Campingplätzen.