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Barrierefreiheitserklärung

Der Mariborer Tourismusverband verpflichtet sich, die Website www.visitmaribor.si gemäß dem slowenischen Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 30/18) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die Website www.visitmaribor.si.

Konformitätsgrad

Diese Website entspricht teilweise den Erfolgskriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, die unter http://www.w3.org/TR/WCAG20/ veröffentlicht sind, aufgrund folgender Ausnahmen:

  • Videoclips verfügen nicht über Untertitel und die Steuerung ist nicht optimiert, da sie von einem externen Dienst (z. B. YouTube) abhängt.
  • Einige auf der Karte dargestellte Informationen können für Benutzer von Bildschirmlesegeräten unzugänglich sein.
  • Bei einigen Textinhalten ist der Farbkontrast zum Hintergrund schlecht.
  • Einige Bilder enthalten Text, der aufgrund eines schlechten Farbkontrasts schwer zu lesen ist.
  • Einige Bilder verfügen nicht über ein vollständiges alternatives Textfeld (Alt).
  • Bestimmte Inhalte werden von sozialen Netzwerken (Facebook und Instagram) übertragen, wo Barrierefreiheitsprobleme auftreten können (Verwendung englischer Begriffe, fehlender alternativer Text usw.).
  • Die Website verwendet für einige Materialien das Adobe PDF-Format (der Zugriff auf diese Inhalte ist weitgehend auch ohne dieses Format möglich, da der Text im HTML-Format vorliegt). Aufgrund der großen Anzahl von PDF-Dokumenten auf der Website kann es auch Abweichungen bezüglich der Barrierefreiheit von Text und Inhalt geben.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 19. August 2020 erstellt. Die angewandte Methode war die Selbstbewertung der Körperschaft des öffentlichen Sektors, wie im ersten Absatz von Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 der Kommission beschrieben. Die Erklärung wurde zuletzt am 15. September 2020 aktualisiert und überprüft.

Feedback und Kontaktinformationen

Meldungen von Nicht-Einhaltung, Informationsanfragen und Inhalte, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, sollten an tic@maribor.si geschickt werden. Wir werden Ihre Meldung oder Anfrage innerhalb einer Arbeitswoche nach Eingang beantworten. Können wir Ihnen aufgrund des angeforderten Inhalts innerhalb dieses Zeitrahmens keine geeignete Antwort geben, werden Sie informiert, wann die Antwort vorliegt und welche Gründe für die Verzögerung vorliegen. Die Aufsicht über die Umsetzung der Bestimmungen der Artikel 5 bis 8 des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen obliegt den Inspektoren für die Informationsgesellschaft.

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie mit der Antwort auf eine Mitteilung oder Anfrage gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei den Inspektoren für die Informationsgesellschaft einreichen.

Direktion für die Informationsgesellschaft

Ministerium für öffentliche Verwaltung

Tržaška cesta 21

1000 Ljubljana

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